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Krankenversicherung    wohnen in der Schweiz, arbeiten in Deutschland

Wer in Deutschland arbeitet und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, unterliegt der „Deutschen Sozialversicherungspflicht“, also auch bei der Krankenversicherung. Das bedeutet, dass eine nach deutschem Recht ausgerichtete Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Eine Schweizer KV genügt diesen Anforderungen nicht. Nur eine gesetzliche oder private Deutsche Versicherung erfüllt diesen Anspruch. Von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Deutschland kann man sich nur dann befreiten lassen und eine private Krankenversicherung abschließen, wenn das

Arbeitseinkommen 2024 über 62100,00 € im Jahr (Monat 5175) beträgt.

Der Beitrag für eine private KV richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand.

Hier sind verschiedene Auflagen zu beachten.

 

Gesetzliche Deutsche Krankenkasse 

Gehen Sie in Deutschland zum Arzt, Krankenhaus oder Zahnarzt stehen Ihnen alle Leistungen nach SGBV 5 zu. Bei den Medikamenten haben sie einen Selbstbehalt von 10%, maximal 10,- €.  In der Schweiz bekommen sie über eine Schweizer Stelle Leistungen nach dem Schweizer Recht. Z.B. einen Zahnarztbesuch müssen sie selbst bezahlen und sonst haben sie einen Selbstbehalt von 300,00 CHF plus 10 % bis zu einer Höhe von 800,00 CHF im Jahr 

Der Beitrag einer gesetzlichen Deutschen Krankenkasse liegt bei 14,6 % zuzüglich 3,4 % für die Pflegeversicherung gesamt  ab 01.01.2024   931,50 der Arbeitgeber bezahlt davon fast die Hälfte. Die Leistungen hierfür stehen ihnen nur in Deutschland zu. In der Schweiz haben sie keinen Anspruch auf die Leistungen der Deutschen Krankenkasse. Sie müssen dem Schweizer Wohnkanton eine Bescheinigung der „ Deutschen Gesetzlichen Krankenkasse“ vorlegen, dann wird eine Schweizer Vorleistungskasse beauftragt ihnen die Schweizer Leistungen nach Schweizer Recht vorzustrecken. Diese Vorleistungskasse bekommt das Geld von der Deutschen Kasse erstattet.

Alle in der Schweiz wohnenden Familienmitglieder müssen sich in einer   „Schweizer Krankenversicherung“ versichern und eigene Beiträge bezahlen.

Ein Anspruch auf beitragsfreie Familienmitversicherung wie es in Deutschland üblich ist geht nicht. Da eine Doppelversicherung nicht erlaubt ist. Wenn die Schweizer Behörde zustimmt, dass die Kinder nicht in der Schweiz versichert werden sind diese beitragsfrei in der Deutschen GKV mitversichert.

 

Lassen Sie sich in der Schweiz behandeln, oder gehen Sie in der Schweiz ins Krankenhaus, werden die Kosten über die Trägerkasse in der Schweiz nach dem KVG erstattet. Es empfiehlt sich auf jeden Fall eine Zusatzversicherung abzuschließen.

In Deutschland bezahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall die ersten 43 Tage Krankengeld, ab dem 44. Tag wird das Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt. Das Krankengeld entspricht etwa etwa 70% vom Arbeitslohn. Davon müssen die Sozialbeiträge bezahlt werden. Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie beitragsfrei krankenversichert. Von dem Krankengeld müssen auch die Sozialleistungen bezahlt werden. So entsteht eine Unterdeckung die man privat absichern kann.

Sehr gute Zahn- und Krankenhaus Restkostenversicherung zu einem günstigen Beitrag können Sie bei einer Deutschen privaten Krankenversicherung abschließen. Bei Abschluss müssen Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Nach Umzug in die Schweiz kann die Versicherung mitgenommen werden. Dieses machen nur wenige deutsche Krankenversicherungen.

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Stand Januar 2024