Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger

Als Grenzgänger wohnen in Deutschland Arbeiten in der Schweiz ist der Arbeitnehmer pflichtversichert.

Die Pflichtversicherung ist zwischen der Schweiz und Deutschland folgendermaßen geregelt:

Der Beitrag beträgt 3,0% vom Bruttolohn, (1,5% AG / 1,5% AN), max. aus 90.000,- SFr.

Im Falle einer Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber die Kurzarbeiterentschädigung.

Bei Arbeitslosigkeit bekommt der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld in der Schweiz.

Die Dauer richtet sich nach den zurückgelegten Versicherungsjahren.

Ist die Arbeitslosenzeit in der Schweiz beendet und der Arbeitnehmer hat noch keine Beschäftigung bekommt er das Arbeitslosengeld vom Deutschen Arbeitsant nach deutschem Recht bezahlt.

Infobroschüre Link:

https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen