Zollbestimmungen

schlagbaum

 

Grenzgänger sind keine echten Reisenden, d.h. es darf nur das mitgenommen werden, was im kleinen Grenzverkehr erlaubt ist. Informationen zum Grenzverkehr finden Sie auf der folgenden Seite:

 

Institut Palmrain

Für alle Fragen über den Personen-/Güterverkehr, Gründung einer Niederlassung in der Schweiz oder Deutschland sowie das neue Freizügigkeitsabkommen ab 1.1.2002 erfahren Sie bei INFOBEST PALMRAIN. Internet: