Gesetzlich D

Gesetzliche Deutsche Krankenkasse                     Daten ab. 01.01.2024

Arbeitnehmer in Deutschland müssen sich bis zu einem Jahreseinkommen von 61200,00 € in einer gesetzlichen Deutschen Krankenkasse versichern.

Der Beitrag einer Gesetzlichen Deutschen Krankenkasse liegt bei 14,6 % zuzüglich  3,4% für die Pflegeversicherung der Arbeitgeber bezahlt davon fast die Hälfte. Geamtbeitrag 936,50 € im Monat. Der Arbeitgeber bezahlt in der Schweiz keinen Zuschuss. Sie müssen den gesamten Beitrag alleine bezahlen.

Die Leistungen  stehen ihnen nur in Deutschland zu. Familienmitglieder ohne eigens Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. In der Schweiz haben sie keinen Anspruch auf die Leistungen der Deutschen Krankenkasse.

Sie müssen dem Schweizer Wohnkanton eine Bescheinigung der „ Deutschen Gesetzlichen Krankenkasse“ vorlegen, dann wird eine Schweizer Vorleistungskasse (meist die Gemeinsame Einrichtung KVG Solothurn) beauftragt ihnen die Schweizer Leistungen nach Schweizer Recht vorzustrecken wenn sie in der Schweiz Leistungen aus der KV benötigen. Ihnen stehen dann in der Schweiz nach SchweizerKVG recht Leistungen zu. Franchise (Selbstbehalt) 300,00 CHF im Jahr.

Die Schweizer Vorleistungskasse bekommt das Geld von der GKV in Deutschland erstattet.