Informationen für Grenzgänger Deutschland Schweiz
Informationen für Grenzgänger Deutschland Schweiz
Home Infos... Versicherung Riester-Rente Nettolohn Adressen
 

SUCHE
INFO-BOX
Kontakt Kontakt
Sitemap Seitenübersicht
Seite drucken Seite zu drucken optimiert anzeigen
Impressum Impressum

Unsere Ferienwohnungen in Konstanz.
www.saile-kn.de



Kindergeld

In der Schweiz unterscheidet man zwischen Kinderzulage (Kindergeld) und Haushaltszulage (Ausbildungsgeld). Die Haushaltszulage ist etwas höher als die Kinderzulage. Sie wird in der ganzen Schweiz nur für landwirtschaftliche Arbeitnehmer bezahlt. Die Kinderzulage ist Kantonal geregelt. Die Kinderzulage wird bis zum 16. Lebensjahr bezahlt, in Ausbildung bis 18, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr. Wer in der Schweiz kein Kindergeld bekommt, z.B. Arbeitnehmer im Kanton Thurgau, kann das Kindergeld in Deutschland beantragen. Dazu benötigt man eine Bescheinigung von der Schweizer Familienausgleichs-Kasse aus der hervorgeht, daß und seit wann keine Kinderzulage bezahlt wird.

Grundsätzlich gilt: ist das Kindergeld in der Schweiz geringer als in Deutschland wird die Differenz von der deutschen Kindergeldkasse bezahlt. Nur für Grenzgänger die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.