
Kindergeld
In der Schweiz unterscheidet man zwischen Kinderzulage (Kindergeld)
und Haushaltszulage (Ausbildungsgeld). Die Haushaltszulage ist etwas
höher als die Kinderzulage. Sie wird in der ganzen Schweiz nur für
landwirtschaftliche Arbeitnehmer bezahlt. Die Kinderzulage ist Kantonal
geregelt. Die Kinderzulage wird bis zum 16. Lebensjahr bezahlt, in
Ausbildung bis 18, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25.
Lebensjahr. Wer in der Schweiz kein Kindergeld bekommt, z.B.
Arbeitnehmer im Kanton Thurgau, kann das Kindergeld in Deutschland
beantragen. Dazu benötigt man eine Bescheinigung von der Schweizer
Familienausgleichs-Kasse aus der hervorgeht, daß und seit wann keine
Kinderzulage bezahlt wird.
Grundsätzlich gilt: ist das Kindergeld in der Schweiz geringer als in
Deutschland wird die Differenz von der deutschen Kindergeldkasse
bezahlt. Nur für Grenzgänger die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
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