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Wohnen in Deutschland, Arbeiten in der Schweiz

Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, wird in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Von dieser kann man sich befreien lassen, mit dem Nachweis einer bestehenden Versicherung in der Schweiz, die mindestens Schweizer Landesstandart hat. Dies geht mit einer gesetzlichen Deutschen Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder mit dem Schweizer SYMPANY-Modell plus Deutscher Zusatzversicherung für Krankenhaus, Zahn- und Pflegeversicherung. Die Entscheidung müssen Sie in den ersten 3 Monaten nach Arbeitsaufnahme treffen. Haben Sie in dieser Zeit keine Entscheidung getroffen, werden Sie einer gesetzlichen Schweizer Kasse zugewiesen.

Die Befreiung von der Schweizer Krankenversicherung oder der Beitritt in eine gesetzliche Kasse ist endgültig und bleibt so lange bestehen, wie Sie in der Schweiz arbeiten.

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