Unfallversicherung

Die obligatorische Versicherung garantiert Versicherunsleistungen bei Berufsunfällen, Nicht-Berufsunfällen (vorbehaltlich einer Teilzeitbeschäftigung) und im Falle von Berufskrankheit. Versicherungsträger ist in der Regel die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) oder andere anekannte Gesellschaften. Ihr Arbeitgeber meldet Sie dort automatisch an. Für den Beitrag der Berufsunfallversicherung kommt Ihr Arbeitgeber auf. Der Beitrag der Versicherung für Nicht-Berufsunfälle hingegen wird von Ihrem Gehalt abgezogen. Der Beitragssatz beträgt für Männer 1,5 %, für Frauen 1 % vom Brutolohn. Der Versicherungsschutz beinhaltet u.a. medizinische Behandlung und Nachbehandlung, Heil- und Hilfsmittel, Tagegelder sowie Invaliden- und Hinterlassenenrente.

Im Falle einer unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit beträgt die Höchstrente 80% des letzen Lohnes.