Beendigung

Ende einer Grenzgängertätigkeit

Der AHV-Ausweis sollte gut verwahrt werden. Mit diesem Ausweis können Ansprüche auf Rentenleistungen der AHV/IV nachgewiesen werden. Auch die Ansprüche hinsichtlich der betrieblichen Pensionskasse sollten abgeklärt werden. Ihre Arbeitsaufgabe in der Schweiz müssen Sie den nachstehenden Dienststellen melden:

Finanzamt:
Die Mitteilung vom Ende einer Grenzgängertätigkeit ist insbesondere deswegen erforderlich, weil Auswirkungen auf die Pflicht zur Einkommensteuervorauszahlung eintreten. Auch wenn Sie nur einen Teil des Jahres als Grenzgänger gearbeitet haben, müssen Sie für die als Grenzgänger bezogenen Einkünfte eine „EinkommensteuerErklärung für Grenzgänger“ abgeben.

Krankenversicherung:
Melden Sie Ihrer Krankenversicherung die Arbeitsaufgabe. Gleichzeitig muß geprüft werden ob Sie künftig der Krankenkassenpflicht unterliegen oder ob Sie Ihre Krankenversicherung weiterhin freiwillig fortsetzen. Derzeit liegt die Krankenversichererungspflichtgrenze bei 47.250,00 € Jahreseinkommen

Familienkassse:
Melden Sie den genauen Zeitpunkt der Arbeitsaufgabe als Grenzgänger. Sie erhalten dann künftig wieder das volle deutsche Kindergeld für die anspruchsberechtigten Kinder. Die Grenzgängerbewilligung muß an die Behörde, die sie ausgestellt hat, zurückgegeben werden.

2. Säule / Pensionskasse / Betriebliche Vorsorge

Die Werte dieser Altersversorgung stehen ihnen erst mit Beginn der Altersrente zu. Sie müssen das Geld bis zu diesem Zeitpunkt auf einem Freizügigkeitskonto  festlegen.

Wir helfen ihnen bei den Formalitäten.