Arbeitsbewilligung

Sie planen, in der Schweiz zu arbeiten, zu Ihrem Ehegatten oder Ihrer Familie zu ziehen oder möchten an einer Schweizer Universität studieren?

Welche Voraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllt sein müssen, richtet sich sowohl nach der Staatsangehörigkeit als auch nach dem Grund des Aufenthalts.

Zurzeit gelten für alle Bürgerinnen und Bürger der EU-27/EFTA-Staaten, das heißt für die EU-25/EFTA (EU-17/EFTA und die EU-8) sowie die Staatsangehörigen der EU-2 (Bulgarien und Rumänien), die gleichen Bedingungen.

Kroatische Staatsangehörige profitieren seit dem 1. Januar 2017 ebenfalls vom FZA. Für sie gelten jedoch Übergangsbestimmungen.

Sie finden die für Sie wichtigen Dokumente in der unten aufgeführten Tabelle (nach Staatsangehörigkeit).

 

Länder der EU-28/EFTA

Belgien Irland Malta Schweden
Bulgarien Island Niederlande Slowakei
Dänemark Italien Norwegen Slowenien
Deutschland Kroatien Österreich Spanien
Estland Lettland Polen Ungarn
Finnland Liechtenstein Portugal Vereinigtes Königreich
Frankreich Litauen Republik Tschechien Zypern
Griechenland Luxemburg Rumänien

Bewilligungen

Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen kantonalen Behörden. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier: