Alters-Berufsunfähigkeits-und Hinterbliebenenrente
Durch die Bilateralen Verträge Schweiz mit der EU haben Sie als Rentner keine finanziellen Verluste zu befürchten.
Sie bekommen als Rentner die Rente aus der Schweiz und die Rente aus Deutschland wenn die Voraussetzungen in beiden Länder dafür erfüllt sind.
Gesamt entsprechen beide Renten in etwa der Rente, als hätten Sie ihr Arbeitsleben in einem Land verbracht.
Der Antrag am Wohnsitz in Deutschland wird für beide Renten bei derDeutschen Rentenanstalt gestellt.
In der Schweiz haben Sie noch Anspruch auf die Rente aus der zweiten Säule.
In die zweite Säule bezahlen Sie und der Arbeitgeber hälftig zwischen 1,5% und 3,5 % von Ihrem Arbeitslohn ein.
Die Gesetzliche Rente ist nur eine Grundabsicherung.
Mit der 2.Säule kommen sie auf etwa 60 % vom letzten Einkommen.
Informieren Sie sich über die dritte Säule damit Sie im Rentenfall Ihren Lebensstandard weiter behalten.
Hier bekommen sie weitere Informationen:
Die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung der Schweiz
Deutsche Rentenanstalt
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html