Sind Sie in der Schweizer Krankekasse versichert haben sie keine Zahnversicherung wie sie es von Deutschland gewohnt sind.
In Deutschland gibt es zur Zeit 2 Möglichkeiten eine Zahnversicherung abzuschließen, die Sie nach einem Umzug in die Schweiz mitnehmen dürfen.
Diese Versicherungen müssen Sie noch in Deutschland abschloeßen. Beide Versicherungen sind Zusatzversicherungen zu einer Deutschen gestzlichen Krankenkasse.
Nach einem Umzug in die Schweiz müssen sie bei Möglichkeit 1 den Vertrag gegen Mehrbeitrag umstellen.
Möglichkeit 1
Zahnersatz: 80%, Zahnbehandlung: 100%,
Professionelle Zahnreinigung: 100%,
Kieferorthopädie: 100%, Wartezeit: 8 Monate,
bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die
Wartezeit
Möglichkeit 2
Haben Sie keine Vorleistungen aus der Deutschen gestzlichen Krankenkasse,
Bezahlt diese Versicherung 65 % der Zahnarztleistung. Hier müssen sie nichts umdtellen. der Beitrag bleit .